Die Beklagte beantragte mit Berufungsantwort vom 27. September 2016 die Abweisung der Berufung, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Klägers (KG-act. 7). Mit Eingabe vom 6. Dezember 2016 äusserte sich der Kläger zu den Berufungsbeilagen 1-7 (KG-act. 12). Auf die weiteren Vorbringen der Parteien wird – soweit erforderlich – in den Erwägungen eingegangen;- in Erwägung: