2. Die Beklagte sei überdies zu verpflichten, dem Kläger den weiteren Schaden, welcher derzeit auf Fr. 594.00 (Abschleppkosten), Fr. 435.40 (Fehlerdiagnose), Fr. 549.90 (Versicherung) sowie aktuell Fr. 400.00 (Abstellplatz à Fr. 50.00/Mt. ab 11/2014 bis fortlaufend) beziffert wird, zu bezahlen, zuzüglich 5 % Zins ab 1. Oktober 2014. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten.