In Berücksichtigung des vorliegenden Streitwerts von Fr. 82‘036.00 beträgt das Grundhonorar für die Führung des erstinstanzlichen Zivilprozesses Fr. 3‘300.00 bis Fr. 9‘250.00. Im Berufungsverfahren beträgt das Honorar 20 bis 60 % der in den §§ 8 und 9 festgesetzten Ansätze, wobei der noch vor der Berufungsinstanz infrage kommende Streitwert massgebend ist (§ 11 Geb- TRA). Folglich reicht der Tarifrahmen für diesen Berufungsprozess von Fr. 660.00 (20 % von Fr. 3‘300.00) bis Fr. 5‘550.00 (60 % von Fr. 9‘250.00).