Die daraus entstandenen Schäden wurden dem Gericht – in einer revidierten und teilweise begründeten Aufstellung – separat nach den Schäden des Klägers und der Klägerin ausgewiesen als Anlage K 100 und K 101 überreicht. Dabei wurden auch einige mit der Klageschrift ausgewiesene Positionen gestrichen. Die entstandenen Personen- und Sachschäden sind hinreichend beziffert und nachgewiesen, wie weiter ausgeführt wird: