Die tatsächlichen finanziellen Aufwendungen, die die Kläger für den Ersatz ihrer erlittenen Personen- und Sachschäden, für den Nachweis des Permethrins durch Gutachten und zur Haussanierung erbringen mussten, sind in einer gesonderten Tabelle BO: Auflistung der einzelnen Schadenspositionen, Anlage 57 Kantonsgericht Schwyz 10 zusammengefasst, die entsprechenden Nachweise und Belege sind in einem der Klageschrift separat beigefügten Anhang I abgelegt.