Im Berufungsverfahren beträgt das Honorar 20-60% dieser Ansätze, wobei der noch vor Berufungsinstanz in Frage kommende Streitwert massgebend ist (§ 11 GebTRA). Demzufolge ist das Honorar für das Berufungsverfahren zwischen Fr. 3‘904.80 und Fr. 35‘143.15 festzulegen. Innerhalb dieses Tarifrahmens bestimmt sich die Höhe des Honorars nach der Wichtigkeit der Streitsache, ihrer Schwierigkeit, dem Umfang und der Art der Arbeitsleistung sowie dem notwendigen Zeitaufwand (§ 2 GebTRA).