Die Entscheidungsgründe der AA.________ seien geeignet, der Klägerin bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen bzw. diese sicherzustellen, weil aufgrund des vorliegenden Sachverhalts davon auszugehen sei, dass das Treu- Kantonsgericht Schwyz 40 handunternehmen Q.________ und der Beklagte als kriminelle Vereinigung zulasten der Klägerin zusammengewirkt hätten.