6. Mit Eingabe vom 6. April 2017 stellte die Klägerin zudem den Antrag, „die Akten der AA.________ von Amtes wegen anzufordern, damit diese im Rahmen des vorliegenden Verfahrens Berücksichtigung finden können“ (KGact. 25). Dieser Antrag stützt sich auf die am 29. September 2016 geltend gemachten klägerischen Vorbringen, wonach die Standeskommission der AA.________ mit Entscheid vom 2. September 2016 festgestellt habe, dass die Q.________ welche die Revisionsgesellschaft der Klägerin gewesen sei, gegen die Standes- und Berufsregeln verstossen habe (KG-act. 15 und 15/1).