a) Mit Dienst-/Anstellungsvertrag vom 30. September 2006 vereinbarten die G.________ AG (damals noch unter F.________ AG firmierend) und der Beklagte, dass der Beklagte für seine Vorstandstätigkeit bei der G.________ AG eine jährliche Vergütung von EUR 180‘000.00 erhält (Vi-act. B/KB 3, § 3 Ziff. 1). Des Weiteren sieht § 3 Ziff. 3 dieses Vertrags hinsichtlich der Vergütung was folgt vor (Vi-act. B/KB 3): 3. Mit dieser Vergütung ist die gesamte Tätigkeit des Vorstandes abgegolten. Dies gilt auch hinsichtlich der Tätigkeit des Vorstandes für Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.