2010 Fr. 742‘390.47 (Vi-act. B/KB 31, S. 5), was die Klägerin jeweils unter dem Konto „Einnahmen Gruppe“ verbuchte. Des Weiteren kann diesen Berichten entnommen werden, dass der Personalaufwand auf der Ausgabenseite den jeweils grössten Anteil ausmachte. Obwohl die Klägerin behauptet, der Beklagte sei nie für sie tätig gewesen und sie sei nie operativ tätig gewesen, bezahlte sie demnach dem Beklagten den vereinbarten Lohn und die G.________ AG überwies ihr in vier Jahren insgesamt Fr. 2‘232‘010.19 (Fr. 830‘308.70 + Fr. 644‘164.23 + Fr. 15‘146.79 + Fr. 742‘390.47).