den, potentielle Kunden auf sich aufmerksam zu machen. Indem die Klägerin (unter der Leitung des Beklagten) eine solche Eröffnungsfeier in E.________ (Schweiz) durchführte, machte sie bei ihrer potentiellen Kundschaft auf sich aufmerksam, was als Indiz für eine geplante operative Tätigkeit zu werten ist.