11 S. 14 f.) Indizien seien, welche für eine entsprechende Tätigkeit des Beklagten für die Klägerin bzw. gegen einen Simulationswillen des Beklagten sprechen würden. Den Pressemitteilungen lasse sich allenfalls entnehmen, dass die Akquisitions- und Vertriebsdokumente der G.________ AG auch die Klägerin erwähnen würden, was aber nichts über das Arbeitsverhältnis des Beklagten mit der Klägerin besage; insbesondere ergebe sich daraus nicht, dass der Beklagte an diesen Projekten in irgendeiner anderen Form teilgenommen habe, als in seiner Funktion als Vorstand. Sodann bedeute die Eröffnung eines Büros ohne Mitarbeiter in E._