Jedenfalls lässt sich ein solcher nicht aus der (sinngemässen) Behauptung ableiten, I.________ habe keine Rolle bei der Entscheidfindung gespielt, weil daraus höchstens geschlossen werden könnte, dass er seinen Pflichten als Verwaltungsrat durch Vernachlässigung seiner Kontrollaufgaben nicht nachgekommen sei, was aber nicht zur Annahme führt, er habe ein Simulationsgeschäft abschliessen wollen.