B. Mit Klage vom 25. Juni 2013 beantragte die A.________ AG (heute A.________ AG in Liquidation, nachfolgend Klägerin), C.________ (nachfolgend Beklagter) sei zu verpflichten, der Klägerin Fr. 1‘952‘396.84 zu bezahlen. Im Wesentlichen machte sie geltend, der Arbeitsvertrag zwischen der Klägerin und dem Beklagten und der Vermittlungsvertrag zwischen der Klägerin und der G.________ AG seien Simulationsgeschäfte.