Mit Arbeitsvertrag vom 10. Januar 2007 wurde C.________ als geschäftsführender Direktor der L.________ AG eingesetzt (Vi-act. B/KB 10). Am 28. März 2007 schlossen C.________ und die L.________ AG einen neuen Arbeitsvertrag, welcher denjenigen vom 10. Januar 2007 ersetzte (Vi-act. B/KB 12). Zu diesem neuen Arbeitsvertrag vereinbarten die Parteien am 1. Januar 2008 einen Nachtrag, der eine Gehaltserhöhung zum Gegenstand hatte (Vi-act. B/KB 13). Am 14. Dezember 2007 unterzeichneten die G.________ AG (vertreten durch die Verwaltungsräte M.________ und C.________) und die L.________ AG (vertreten durch I.________) eine als „Vermittlungsvertrag“ bezeichnete Vereinbarung (Vi-act. B/KB 28).