Ebenso wenig vermag der Kläger aus seinem Vorbringen, sowohl der 13. Monatslohn als auch der Bonus seien klarerweise Lohnbestandteil gewesen, was von der Beklagten anlässlich der Hauptverhandlung bestätigt worden sei, etwas zu seinen Gunsten abzuleiten. Gemäss Arbeitsvertrag bestand bei einem gekündigten Arbeitsverhältnis anfangs April zumindest kein Anspruch auf einen Bonus, worauf bereits der Vorderrichter hinwies und mit welchem Argument sich der Kläger nicht auseinandersetzt (vgl. Vi-KB 2, S. 2 lit. b oben).