Diesen habe er mit M.________ im Jahr 2011 besprochen, ihn aber nie schriftlich festgehalten. Er habe zum Ziel gehabt, dass der Kläger keine Einbussen in seinem Kompensationspaket haben würde, wenn er sehr erfolgreich wäre (Vi-act. D14 Antworten 5 f. und 13, S. 2 f. und 5). Andererseits gab er aber auf die konkrete Frage, ob es diesbezüglich von M.________ eine Entscheidung gegeben habe, zu Protokoll, dass er seit Juni 2012 nicht mehr involviert gewesen sei (Vi-act. D14 Antwort 15, S. 5).