b) Nach E.________ ist unklar gewesen, wie es weitergehen würde. Das Beendigungsdatum sei beim Gespräch vom 22. Oktober 2012 kein Thema gewesen; es sei aber klar gewesen, dass die Möglichkeit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht ausgeschlossen sei. Auf die anschliessende Frage, ob er später in die Gestaltung der Austrittsvereinbarung involviert gewesen sei, gab der Zeuge unter anderem an, dass dann irgendwann beschlossen worden sei, dass es – die Anstellung ‒ nicht weitergehen würde; dann sei das Ganze in die Hände der Personalabteilung gegangen, wobei er informiert worden sei, in welche Richtung es gehe. Um die Details habe er sich aber nicht gekümmert.