a) Wer nicht Partei ist, kann über Tatsachen Zeugnis ablegen, die er oder sie unmittelbar wahrnimmt (Art. 169 ZPO). Ist eine juristische Person Partei, so werden ihre Organe im Beweisverfahren wie eine Partei behandelt (Art. 159 ZPO); sie sind folglich nicht zum Zeugnis zugelassene Dritte. Auch Mitglieder von Kollektivorganen wie Verwaltungsräte oder Vorstandsmitglieder gelten als Parteien und sind vom Zeugnis ausgeschlossen (Weibel/Walz, in: Sutter-Somm/Hasenböhler/Leuenberger, Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, 3. Aufl. 2016, N 2 zu Art. 169 ZPO). I.________ ist Personalleiter der C.________ (vgl. Vi-act.