Die Arbeitgeberin wird ihrerseits bis spätestens am 25. März 2013 den Vertag unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist von drei Monaten per 30. Juni 2013 kündigen. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit bis zu diesem Datum selbst zu kündigen. Das Arbeitsverhältnis wird in jedem Fall per 30. Juni aufgelöst.