abzüglich Prämienverbilligung [KG-act. 1/15 und 1/21]) sowie Fahrtkosten von Fr. 377.40 und Steuern von Fr. 320.00 (vgl. KG-act. 17; KG-act. 1/19, 1/20 und 11/8) beläuft sich ihr Bedarf – selbst unter Hinzurechnung von Auslagen für die Hausrat- und Haftpflicht- sowie die Fahrzeugversicherung von insgesamt rund Fr. 110.00 (KG-act. 11/17 und 11/18) ‒ Kantonsgericht Schwyz 44