11/3 und 11/4). Im Dezember wurde ihr gemäss Lohnblatt ein 13. Monatslohn ausbezahlt (KG-act. 19/1), weshalb entgegen ihren Einwänden davon ausgegangen werden kann, dass sie Anspruch auf einen solchen hat, zumal sie das einen integrierenden Bestandteil des Arbeitsvertrags bildende Personalreglement nicht zu den Akten reichte (vgl. KGact. 11/3 und 19). Bei einem 100 %-Pensum sowie unter Hinzurechnung eines Anteils für den 13. Monatslohn vermag die Klägerin ein Nettoeinkommen von rund Fr. 3‘900.00 generieren. Die Möglichkeit einer Aufstockung ihres Pensums auf 100 % bei R.____