3. Die Klägerin ersucht um Verpflichtung des Beklagten zur Leistung eines Vorsorgeunterhalts von Fr. 134‘419.00 – welcher Betrag dem Fehlbetrag in der Pensionskasse entspreche ‒, zahlbar als Einmalzahlung, als monatliche Rente oder als Mischung aus beiden.