Über das zweite Büro (mit Dachfenster) lässt sich den Aussagen der Parteien nichts entnehmen. Zwar ergibt sich aus den Verkehrswertschätzungen per Oktober 2008 und 2014 mit Bezug auf das Dachgeschoss eine abweichende Nettowohnfläche – hinsichtlich des Büros (mit Dachfenster) lediglich um 3 m2, was einem Jahresmietwert von Fr. 680.00 entspricht ‒, indessen ist nicht ersichtlich, woraus der Schätzer die Information „Wände & Boden nach 2008 gemacht“ (vgl. Vi-act. 82, S. 7, und 83 f., je S. 4) ableitete. Ein Ausbau des Dachgeschosses nach der Trennung der Parteien ist hiermit jedenfalls nicht belegt.