65 Antworten 48 ff.). Die Klägerin erklärte, dass der Estrich in ein Büro umfunktioniert/ummöbliert worden sei, wofür es ein Wändchen gebraucht habe, welches sie getäfert hätten. In den Kantonsgericht Schwyz 30 Jahren 2003 und 2004 seien die zwei Kinderzimmer umgebaut worden, wobei getäfert und Laminatböden verlegt worden seien (Vi-act. 65 Antworten 41 ff.).