Der Beklagte gab anlässlich seiner Befragung zu Protokoll, der oberste Stock habe sich beim Kauf des Hauses im Rohbau befunden und es seien dort in den Jahren 2003/2004 zwei Kinderzimmer „gemacht“ worden. Auf entsprechende Nachfrage hin bejahte er einen Mehrwert aus diesen baulichen Tätigkeiten. Weiter erwähnte er, dass auf der rechten Seite unter dem Dach – er sei sich nicht ganz sicher, er sage jetzt einmal im Jahre 2007 ‒ ein kleines Büro „gemacht“ worden sei, welches keine Fenster gehabt habe. Hierfür sei ein Wändchen hingestellt worden (Vi-act. 65 Antworten 48 ff.).