Der konjunkturelle Mehrwert für die güterrechtliche Auseinandersetzung betrage somit Fr. 253‘000.00. Überdies geht sie im Zusammenhang mit dem Umbau des Dachgeschosses von einer Mehrwertsteigerung von 2.85 % aus mit der Begründung, dass gestützt auf die Verkehrswertschätzungen der jährliche Mietwert des Dachgeschosses im Jahre 2002 Fr. 4‘111.00 bzw. 13.3 % des gesamten Mietwerts und im Jahre 2014 Fr. 5‘542.00 bzw. 16.15 % des gesamten Mietwerts betragen habe. Vom Mehrwert in der Höhe von Fr. 253‘000.00 seien demnach Fr. 7‘210.50 (2.85 %) bzw. je die Hälfte (Fr. 3‘605.25) den Errungenschaften der Parteien zuzuordnen.