Gemäss Bilanz per Ende 2002 wurden Fr. 176‘698.10 in die Privatliegenschaft investiert (Vi-BB 51). Für die Bezahlung des Liegenschaftskaufpreises von Fr. 650‘000.00 bedurfte es nebst den Hypotheken von Fr. 480‘000.00 noch Fr. 170‘000.00. Innerhalb des Vermögens der Eigentümer ist das Übergewicht der Beteiligungen massgeblich. Die Hypotheken in der Höhe von Fr. 480'000.00 bzw. je Fr. 240'000.00 stellen als Schuld keinen vom Vermögensgegenstand losgelösten Wert dar, sondern folgen diesem (Art. 209 Abs. 2 ZGB).