worden sei und sie zu diesem Zeitpunkt bereits sechs Jahre verheiratet gewesen seien. Der Servicewagen sei nicht vor der Ehe, sondern zu Beginn der Selbständigkeit gekauft worden, was selbst der Buchhalter bestätigt habe. Ausserdem hätten die Werkzeuge immer wieder – aus dem Kontokorrent ‒ ersetzt werden müssen (Vi-act. 26, S. 25; Vi-act. 93, S. 18 f.; Vi-act. 102, S. 4).