Die Unternehmung sei unter anderem mit dem Austrittsgeld der Pensionskasse gegründet worden, was auch aus der Parteibefragung hervorgehe. Der Beklagte ordnet das Unternehmen demgegenüber seinem Eigengut zu mit der Begründung, dieses habe ursprünglich aus dem vorehelich erworbenen Servicewagen, einem alten Toyota- Bus, mit Inhalt (Maschinen, Ersatzteile und notwendigem Material) bestanden. Seine Errungenschaft sei während der Ehe nie in der Lage gewesen, etwas anzusparen, weil der Privatverbrauch – auch vor dem Jahre 1999 ‒ immer höher gewesen sei als die erwirtschaftete Errungenschaft.