subeventualiter als Kombination von Einmalzahlung und Rente. 1.3 Dispositiv-Ziffer 7 und 8 seien aufzuheben und die Kostenund Entschädigungsfolgen seien neu festzulegen, mithin 1.3.1 seien die Gerichtskosten dem Beklagten/Berufungsbeklagten aufzuerlegen. 1.3.2 sei der Beklagte/Berufungsbeklagte zu verpflichten, der Klägerin/Berufungsklägerin eine Parteientschädigung auszurichten.