8. Die Liegenschaft, U.________sei dem Ehemann zu Alleineigentum zu übertragen, wobei das zuständige Grundbuchamt richterlich anzuweisen sei, die Liegenschaft, U.________dem Ehemann zu Alleineigentum zu übertragen, gegen vorgängigen Nachweis der Entlassung der Ehefrau aus jeglicher Verpflichtung aus den auf dem Grundstück lastenden Hypotheken. 9. Es sei nach Art. 123 Abs. 2 ZGB die Teilung der während der Ehedauer von der Ehefrau erworbenen Austrittsleistung aus beruflicher Vorsorge zu verweigern.