Indes kann ein solcher Erbvertrag auch Bestimmungen enthalten, die nur zwei Personen vertraglich bindet und deshalb auch durch schriftliche Übereinkunft nur dieser beiden Personen aufgehoben werden kann (BGer, Urteil 5A_161/2010 vom 8. Juli 2010, E. 3.3). Fraglich ist, ob nach dem Tod des ersten Ehegatten der überlebende Ehegatte und die Kinder, die am Vertrag mitwirkten, den Erb- Kantonsgericht Schwyz 11