_, für ungültig zu erklären, soweit sie mit dem Erbvertrag vom 29. Juni 1985 zwischen ihr und ihrem Ehemann F.________ sowie ihrem Sohn I.________ im Widerspruch stehen bzw. diesen verletzen und die Berufungsbeklagten 1 und 2 oder I.________ als Vermächtnisnehmer einsetzen oder zu Erben erklären; 3. Eventualiter sei die Sache zur Neuentscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen; 4. alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Berufungsbeklagten.