C. Gegen dieses Urteil erhob der Kläger am 14. März 2016 Berufung und stellte folgende Rechtsbegehren (KG-act. 1): 1. Es sei das Urteil des Bezirksgerichts Gersau vom 10. Februar 2016 im Prozess ZGO 1-14 aufzuheben; 2. Es seien sämtliche Testamente der am yy in Gersau verstorbenen H.________ sowie der Erbvertrag vom 23. April 2008 zwischen ihr und ihrem Sohn I.________, für ungültig zu erklären, soweit sie mit dem Erbvertrag vom 29. Juni 1985 zwischen ihr und ihrem Ehemann F.________ sowie ihrem Sohn I.________