__ abermals letztwillig, widerrief sämtliche bisherigen Verfügungen und ordnete die gesetzliche Erbfolge an (Vi-act. KB 6). Diese Verfügung hob sie zwei Tage später mit letztwilliger Verfügung vom 3. April 2010 auf und erklärte, dass sie die Erbfolge gemäss den vorherigen Testamenten geregelt haben will (Vi-act. KB 7). H.________ (nachfolgend Erblasserin) verstarb am yy. Kantonsgericht Schwyz 3