Zugangsleiter zum Dachstock. 2. Der von den Klägern geschuldete Mietzins gemäss Mietvertrag vom 21. Dezember 2014 wird rückwirkend ab 10. Januar 2015 für die Dauer des Mietverhältnisses richterlich auf monatlich Fr. 559.20 herabgesetzt. Kantonsgericht Schwyz 62