c. Austausch defekter Lichtschalter; d. Einbau der freiliegenden Starkstromleitung gemäss sicherheitstechnischen Vorschriften in die Wand; e. Ausbau Geschirrspüler, anschliessend fachgerechter Einbau des Spülers; f. Fachgerechte Entfernung von Schimmelrückständen an Fenster, Fensterrahmen und zwischen Doppelverglasungen in der Küche, im Eingangsbereich, im Wohnzimmer (OG) und beider Schlafzimmer der Kläger; g. Neuanstrich des Eingangsbereichs, Küche, beider Schlafzimmer der Kläger soweit notwendig (vgl. E. 2.3b); h.