Auch die defekte Lüftung im Badezimmer kommt als möglicher Grund für die Feuchtigkeitsspuren und die hohe Feuchtigkeit im Mietobjekt, insbesondere im Badezimmer, in Frage. Wegen der Feuchtigkeit im gesamten Mietobjekt ist eine Mietzinsherabsetzung von 20 % zu gewähren (vgl. E. 3g hinten), weshalb infolge der nicht funktionstüchtigen Badezimmerlüftung keine weitere Mietzinsreduktion gewährt werden kann (vgl. E. 2d/ee/ccc vorne).