Feuchtigkeit im gesamten Mietobjekt ist eine Mietzinsherabsetzung von 20 % zu gewähren (vgl. E. 3g hinten), unabhängig davon, worauf die Feuchtigkeit(sspuren) zurückzuführen sind. Die Mangelhaftigkeit dieser Mängel ist nur bei der Kosten- und Entschädigungsfolge zu beachten (vgl. E. 2d/kk hinten) und fällt dabei kaum ins Gewicht, da sie im Vergleich zu sämtlichen strittigen Punkten nur von untergeordneter Bedeutung sind. ff) aaa) Die Vorinstanz gelangte zum Schluss, dass die Beklagte zum Neuanstrich des Bades und der Wohnzimmerwände zu verpflichten sei, da die anlässlich des Augenscheins festgestellten Feuchtigkeitsspuren einen schweren Mangel darstellten.