17, S. 11 f. zu 6.9). Die Beklagte hält dagegen, eine ausreichende Substanziierung sei zu verneinen, weil es nicht angehe, die Begründung aus verschiedensten Teilen der Rechtsschrift heraussuchen zu müssen. Das Dach sei geprüft und als dicht befunden worden (KG-act. 20, S. 7 Ziff. 15).