ee) Die Vorinstanz erwog, die Kläger hätten keinen vertraglichen Anspruch auf den Einbau eines Schwedenofens, weshalb kein Mangel vorliege und der Schornstein nicht zu reparieren bzw. auszutauschen sei. Sie gelangt ausserdem zum Schluss, dass die Kläger eine Sanierung des Daches nicht ausreichend substanziiert hätten (angef. Urteil, E. 3g und i S. 12 f.).