Die Zeugin J.________ (Zeugin)sagte aus, sie hätten die Heizungen nicht ausprobiert, da sie sich nicht getraut hätten, diese einzuschalten, weil Stromkabel frei im Zimmer gelegen seien (Vi-act. 27, S. 3 Ziff. 5). K.________ (Zeuge) gab als Zeuge zu Protokoll, sie hätten einmal versucht, die Heizung einzuschalten, ansonsten hätten sie immer mit einem kleinen Heizöfeli geheizt. Sie hätten die Heizung vor allem deshalb nicht genutzt, weil die Starkstromleitung dort frei gelegen sei (Vi-act. 27, S. 6 Ziff. 25). Dass dem so war, ergibt sich ebenfalls aus dem Foto Nr. 4 der Fotodokumentation (vgl. Vi-KB 5).