bbb) Die Beklagte bringt vor, da die Vormieter die Heizungen nicht getestet hätten, könne nicht abgeleitet werden, dass sie nicht funktioniert hätten (KGact. 1, S. 4-6 Ziff. 5 und 6.3 mit Verweis auf Vi-KB 20). Die Kläger bestreiten dies. Selbst wenn die Heizungen funktioniert hätten, wäre es wegen des freistehenden Starkstromkabels zu gefährlich gewesen, diese zu betreiben (KGact. 17, S. 9 zu 6.3).