Nach dem Gesagten ist auf die Aussagen der Zeugen J.________(Zeugin) und K.________ (Zeuge)abzustellen. d) Die Beklagte bestreitet das Vorliegen schwerer Mängel. Es liege lediglich ein kleiner Mangel hinsichtlich des lose stehenden Geschirrspülers und des Rollladens vor (KG-act. 1, S. 5-10 Ziff. 6). Nachfolgend sind die einzelnen Mängel auf ihre Begründetheit zu überprüfen, insoweit diese noch umstritten sind: