Die Zeugen gaben weiter zu Protokoll, sie hätten der Beklagten noch anteilig die Januarmiete bezahlen müssen, weil sie laut Mietvertrag bis Ende Januar an diese gebunden gewesen seien. Sie seien nicht begeistert gewesen, hätten dies aber (zähneknirschend) akzeptiert, da es eben rechtens gewesen sei (Vi-act. 27, S. 2-4 Ziff. 1, 9 und 18 sowie S. 8 Ziff. 43). Nach den Aussagen von J.________ (Zeugin)habe die Beklagte versucht, sie für den Schimmel verantwortlich zu machen. K.________ (Zeuge)verneinte dagegen die Frage, ob die Beklagte ihn konkret für den Schimmel verantwortlich gemacht habe (Viact. 27, S. 3 Ziff. 9 und S. 7 Ziff.