Der Mehrbetrag steht den Klägern zu. 5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 6. Die Gerichtskosten von Fr. 4‘800.00 werden zu 1/3 den Klägern und zu 2/3 der Beklagten auferlegt. Rechnung und Inkasso erfolgen durch die Bezirksgerichtskasse Schwyz. Vorbehalten bleibt Ziff. 8. Kantonsgericht Schwyz 8