der Kläger soweit notwendig (vgl. E. 2.3b); h. Neuanstrich Bad und Wohnzimmerwände; i. Anbringung eines geschlossenen Sicherungskasten im Badezimmer, eventualiter Verlegung des Sicherungskasten in Eingangsbereich; j. Austausch bzw. Reparatur Rollladen im Schlafzimmer Kläger 1; k. Austausch bzw. Reparatur Sonnenstoren auf Balkon angrenzend zum Wohnzimmer; l. Austausch Handtücher Halterungen im Badezimmer; m. Austausch Zugangsleiter zum Dachstock.