c. Austausch defekter Lichtschalter; d. Einbau der freiliegenden Starkstromleitung gemäss sicherheitstechnischen Vorschriften in die Wand; e. Ausbau Geschirrspüler, anschliessend fachgerechter Einbau des Spülers; f. Fachgerechte Entfernung von Schimmelrückständen an Fenster, Fensterrahmen und zwischen Doppelverglasungen in der Küche, im Eingangsbereich, im Wohnzimmer (OG) und beider Schlafzimmer der Kläger. g. Neuanstrich des Eingangsbereichs, Küche, beider Schlafzimmer der Kläger soweit notwendig (vgl. E. 2.3b); h.