5. Die Mieter seien zu verpflichten, die ausstehenden Mietzinse für die 2. gemietete Garage von 130 CHF monatlich seit 1. März 2015 inkl. 5 % Zinsen vollumfänglich zu begleichen. Aktuell beträgt der offene Mietzins 780 CHF plus Zinsen. 6. Weitere Forderungen werden ausdrücklich vorbehalten. 7. Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Kläger. 8. Mir, der Beklagten, ist die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren. Ich habe den Job verloren und auch keine Unterstützung von Arbeitslosenversicherung oder anderen offiziellen Stellen.